Frühförderstellen

Was sind Frühförderstellen und an welche Zielgruppe richten sie sich? UNTERSTÜTZUNG UND HILFE VON ANFANG AN – ES GILT: JE FRÜHER DESTO BESSER

Für jedes Kind sind Impulse und Unterstützung die Grundbausteine der Entwicklung. Sie bestimmen maßgeblich, in welcher Weise ein Kind sich und seine Umgebung erschließen kann.

Gerade bei Kindern mit Deletionssyndrom 22q11 bzw. Duplikationssyndrom 22q11 ist eine frühzeitige und umfassende Entwicklungsunterstützung wichtig, damit die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten möglichst bald gefördert werden. Vor allem in den Bereichen, in denen ein Kind seine Möglichkeiten nicht selbstständig ausschöpfen kann, sollte mit einer Förderung so schnell wie möglich begonnen werden. Ein Kind mit Deletionssyndrom 22q11 oder Duplikationssyndrom 22q11 sollte also von Anfang an gefördert und gefordert werden. Dabei darf es jedoch auch nicht überfordert werden. Hierzu ist es ratsam professionelle Unterstützung zu suchen. Trotz der Wichtigkeit der Therapien brauchen die Kinder auch Zeit zum Spielen, wie jedes andere Kind ohne Einschränkungen auch.

Die Frühförderung soll ein niedrigschwelliges, interdisziplinäres, ganzheitliches und familienorientiertes Angebot darstellen. Sie beinhaltet heilpädagogische Maßnahmen, um bei Kindern vom Säuglingsalter bis zur Einschulung drohende Behinderungen abzuwenden, den Verlauf bestehender Beeinträchtigungen zu verlangsamen und Folgeschäden zu beseitigen oder zu verringern. Dabei gilt ein einfacher Grundsatz: „Frühe Hilfen sind wirksame Hilfen.“ Je früher man mit einer gezielten Förderung anfängt, desto besser können Rückstände aufgeholt werden. Deshalb sollte auf keinen Fall zu lange abgewartet werden, bis sich etwas auswächst. Leider hört man auch immer wieder zu häufig: „Das kommt schon noch, das Kind braucht etwas länger“. Hierauf sollte man nicht hören. Lieber so früh wie möglich die Beratung in einer Frühförderstelle in Anspruch nehmen. In der Regel informieren die Kinderärzte und -ärztinnen oder das Sozialpädiatrische Zentrum (kurz: SPZ) über die Frühförderung und stellt eine Überweisung aus.

Schwerpunktmäßig setzt die Frühförderung im Alter von 0 – 3 Jahren ein, die Förderung kann bis zum Schuleintritt des Kindes erfolgen. Gerade in den ersten Lebensjahren werden in der Entwicklung des Gehirns, aber auch in anderen Bereichen wie Bewegung, Sprache, Sozialverhalten wichtige Grundlagen gelegt. Das Gehirn hat die Fähigkeit in dieser Zeit, Beeinträchtigungen und Verzögerungen in manchen Bereichen durch eine gezielte Förderung auszugleichen.

Welche Leistungen umfasst die Frühförderung?

Die Frühförderung ist eine so genannte Komplexleistung, weil sie sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzt. Sie umfasst nach §46 SGB IX unter anderem Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wie beispielsweise ärztliche Behandlungen, Physiotherapie und Sprachtherapie. Darüber hinaus umfasst sie heilpädagogische Leistungen nach § 79 SGB IX. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die die Entwicklung des Kindes mit pädagogischen Mitteln anregen, z.B. Ergotherapie sowie psychologische und psychosoziale Hilfen. Ein wesentlicher Baustein der Frühförderung ist der Einbezug der Eltern. Sie werden darin geschult, die Förderung ihres Kindes in den Alltag einzubeziehen. Als Erziehungsberechtigte bestimmen Sie den Weg, sowie die auszuwählenden Maßnahmen mit. Im §46 Abs. 2 SGB IX heißt es: „Die Leistungen [der Frühförderung] sind erforderlich, wenn sie eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennen helfen oder die eingetretene Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen ausgleichen oder mildern.“

Wer übernimmt die Kosten für die Frühförderung?

Die Kosten der Frühförderung übernehmen in der Regel die Krankenkassen. In manchen Fällen werden die Kosten jedoch auch zwischen der Krankenkasse, den Trägern der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe aufgeteilt. Die Kostenträger müssen untereinander verhandeln, wer welchen Teil der Leistungen übernimmt.

Wo erhalte ich Frühförderung?

Die Therapien können zuhause, in einer Frühförderstelle oder in Betreuungseinrichtungen (z.B. Kindergarten) durchgeführt werden. Der Ort, an dem die Frühförderung stattfindet, ist individuell an die persönlichen Umstände der Familie anzupassen, sodass das Kind bestmöglich gefördert werden kann.

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Quellennachweise:

Beratung.de
Lebenshilfe.de

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