Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit mehrfacher und geistiger Behinderung (MZEB)
Mit dem Erwachsenwerden fallen Menschen mit Behinderung/ 22Q in eine medizinische Versorgungslücke, da die Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) nur für Kinder vorgesehen ist und mit der Volljährigkeit endet.
Mit den MZEBs gibt es nun eine Art SPZ für erwachsene Menschen mit (geistiger oder mehrfacher) Behinderung.
Seit wann gibt es MZEBs?
Im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung) wurde im Jahr 2015 ein Gesetz verabschiedet, dass die Möglichkeit geschaffen hat (nun) Behandlungszentren, speziell für die medizinische Behandlung von Erwachsenen mit Behinderung (MZEB) zu errichten (§119c SGB V).
Was ist ein MZEB?
Ein MZEB ist ein Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. In diesem Behandlungszentrum ist das Unterstützungsangebot speziell auf erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung und/oder schwerer Mehrfachbehinderung ausgerichtet.
Im MZEB arbeitet ein multidisziplinäres und multiprofessionelles Team mit medizinischen, psychologischen und therapeutischen Fachkräften, die auf die Arbeit mit Menschen mit Behinderung im medizinischen Kontext spezialisiert sind.
Der Patient oder die Patientin soll so aus vielen verschiedenen Blickwinkeln gesehen werden, wodurch eine möglichst individuelle und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Beratung und Therapie gewährleistet und folglich eine Überversorgung als auch eine Unterversorgung vermieden werden soll.
Es handelt sich beim MZEB um ein ambulantes Angebot (umfassender medizinischer Versorgung) für Menschen mit Behinderung, für die aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung/Behinderung eine Behandlung durch den Hausarzt oder niedergelassene Fachärzte schwierig ist.
Auftrag / Ziele
Ein MZEB setzt da an, wo die Regelversorgung für erwachsene Menschen mit Behinderung an ihre Grenzen stößt.
Die Behandlung in einem MZEB erfolgt nach der Überweisung durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt mit dem Ziel den persönlichen Gesundheitszustand des Menschen mit Behinderung zu verbessern.
§43b SGB V besagt, dass gesetzlich Versicherte mit geistiger Behinderung und schwerer Mehrfachbehinderung Anspruch nicht nur auf ärztliche, sondern auch auf nicht-ärztliche Leistungen (insbesondere auf psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen) haben, wenn diese in ärztlicher Verantwortung in einem MZEB nach § 119c SGB V erbracht werden.
Die Aufgaben der MZEBs beziehen sich daher nicht nur auf die reine Behandlung, sondern auch auf Diagnostik, Früherkennung von Krankheiten und Vorsorge, um weitere Erkrankungen zu vermeiden.
Dort wird ein individueller Behandlungsplan aufgestellt und die nächsten erforderlichen Maßnahmen und Schritte koordiniert.
Des Weiteren wird dort auch eine individuelle Beratung für Angehörige oder andere helfende Personen / Assistenzen aus dem Umfeld angeboten, um aufzuzeigen inwieweit sie die Menschen mit Behinderung am besten unterstützen können.
Voraussetzungen / Zugangskriterien
Um in einem MZEB behandelt werden zu können müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die aufsuchende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein
- Es gibt sonst keine geeignete medizinische Versorgung. Vor allem aufgrund der Schwere und Art der Behinderung
- Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt (zum Beispiel Hausarzt, Internistin, Neurologe, Psychiaterin, Orthopäde) hat eine Überweisung ausgestellt
- Je nach Ausrichtung des MZEB sind bestimmte Krankheitsdiagnosen eine Voraussetzung zur Behandlung.
Manche MZEBs haben eigene Aufnahme-Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich darüber, beispielsweise über die Internetseite des jeweiligen MZEBs.
Wo finde ich das „richtige“ MZEB?
In Deutschland gibt es über 70 Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung.
Meist sind diese an Krankenhäuser oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung angeschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung (BAG MZEB e.V.) hat eine Übersicht über alle aktiven MZEBs erstellt.
Bitte beachten: Nicht jedes MZEB kann alle Krankheiten und Behinderungsarten behandeln.
Wer bezahlt die Behandlung?
Es fallen keine Kosten für die Behandlung in einem MZEB an. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.